Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A1 (Kopie)
Grünes Licht für den Ersatzneubau der Rheinbrücke Leverkusen
Am 26. und 27.09.2017 wurde über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln für den 8-streifigen Ausbau der A1 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Köln Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Ersatzneubaus der Rheinbrücke Leverkusen verhandelt. Die Verhandlung wurde aufgrund der Dringlichkeit des Ersatzneubaus der Rheinbrücke Leverkusen in einem beschleunigten Verfahren behandelt, sodass der Klageweg um eine Instanz verkürzt wurde und somit als erste und auch letzte Instanz der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zuständig ist. In der mündlichen Verhandlung wurden die juristischen und fachlichen Standpunkte der Parteien nach Themen strukturiert und sachlich erörtert.
Das Bundesverwaltungsgericht wird sein Urteil zur Leverkusener Rheinbrücke am 11. Oktober 2017 verkünden.
Die Ingenieurbüro Grassl GmbH ist mit der Generalplanung für die Gesamtmaßnahme im o.g. Abschnitt beauftragt und stand mit seinen Fachgutachtern und Planern im Rahmen der Verhandlung für Fragen des Gerichts zur Verfügung.
Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln. Die Ingenieurbüro Grassl GmbH hat im Auftrag des Landesbetriebes für Straßenbau Nordrhein-Westfalen als Generalplaner die Planfeststellungsunterlagen mit Nachunternehmern für die Fachbereiche Verkehrsanlagen, Geotechnik, Deponiebau und Emissionsschutz erarbeitet und ist derzeit mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den zweiten Ausbauabschnitt nach Fertigstellung der ersten neuen Rheinbrücke auf der rechtsrheinischen Seite befasst.
Die Abbildung zeigt einen Arbeitsstand der Visualisierung der Gesamtmaßnahme im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West.
