Fehmarnsundquerung - getrennte Brücken

SPANNUNG HOCH³

Menschen verbinden

Die Straßen- und Eisenbahnbrücke über den Fehmarnsund verbindet die Ostseeinsel Fehmarn mit dem Festland. 1963 für den Verkehr freigegeben, überführt die Brücke eine eingleisige Eisenbahnstrecke und eine Bundesstraße mit zwei Fahrstreifen. Das Bauwerk hat überragenden Symbolcharakter für die gesamte Region Ostholsteins und steht folgerichtig unter Denkmalschutz. Aufgrund der geplanten Fehmarnbeltquerung ist eine weitere Erhöhung der Verkehrsbelastung definitiv. Statische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Fehmarnsundbrücke den prognostizierten Verkehrswerten perspektivisch nicht standhalten kann.

Wege bereiten

Im Rahmen eines Entwurfswettbewerbs werden mehrere Ingenieurgemeinschaften beauftragt, neue Querungsmöglichkeiten zu untersuchen (Brücke oder Tunnel). Unser Beitrag sieht eine Querungsmöglichkeit vor, die Straße und Schiene getrennt auslegt. Aus technischer und architektonischer Sicht gilt es zu berücksichtigen, dass der Erhalt des bestehenden Brückenbau­werks möglich sein soll.

Baukultur schaffen

Wir entwickeln eine Schrägseilbrücke als Vorzugsvariante für diese Planungsaufgabe. Die Kreuzungswinkel zwischen der freizuhaltenden Schifffahrtstrasse und den Bauwerken erfordern für das Bahnbauwerk Stützweitenverhältnisse, die mit dieser Tragwerksform in Deutschland so bisher nicht realisiert wurden.    

Fertigstellung

2020

Maßnahme

Ersatzneubau

Auftraggeber

DB Netz AG

Straßenbrücke
Eisenbahnbrücke

Standort

Großenbrode

Bauwerksart

Straßenbrücke

Bauweise

Freivorbau, Taktschiebeverfahren, Einschwimmen, Einheben/Fertigteilmontage

Baustoff Überbau

Stahlbeton, Stahlverbund

Gesamtlänge

1.930,00 m

Tragwerksart

Schrägseilbrücke

Stützweiten

50,00 m + 80,00 m + 9 x 100,00m + 355,00 + 4 x 100,00 m +80,00 m + 50,00 m

Konstruktionshöhe

3,50 - 5,00 m

Konstruktionsbreite

30,30 m

Architekt

Knight Architects, UK

Leistungen

Grundlagenermittlung, Vorplanung, Visualisierung, Anwendung der BIM-Methode

Leistung in Ingenieurgemeinschaft